Kosten
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Hinweis
Wenn ein Patient keinen Neuropsychologen mit Kassenzulassung in seiner Nähe oder mit zeitnahen Terminen findet und nur private Anbieter verfügbar sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
Der Patient sollte zunächst vom Facharzt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung mit der ärztlichen Diagnose erhalten, die neuropsychologische Behandlung als notwendig bestätigt.
Dann kann der Patient versuchen, einen Termin bei einem niedergelassenen Neuropsychologen mit Kassenzulassung zu bekommen. Falls dies nicht möglich ist, z. B. wegen fehlender Verfügbarkeit oder großer Entfernung, sollte dies dokumentiert oder schriftlich bestätigt werden.
Anschließend kann der Patient zu einem privaten Neuropsychologen ohne Kassenzulassung gehen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Behandlung die Krankenkasse schriftlich zustimmt.
Über das Instrument der Kostenerstattung kann der Patient die Kosten für eine Behandlung bei einem privaten Neuropsychologen geltend machen, wenn keine flächendeckende Versorgung durch zugelassene Neuropsychologen gegeben ist. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, inklusive der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und Nachweis, dass keine kassenzugelassene Praxis erreichbar ist.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen oft auch Kosten einer neuropsychologischen Behandlung bei Privatpraxen, abhängig vom Tarif.
Zusätzlich können Unfallversicherungen oder gegnerische Haftpflichtversicherungen für neuropsychologische Behandlungskosten aufkommen, z. B. nach Arbeits- oder Verkehrsunfällen.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, die individuellen Möglichkeiten einer Kostenübernahme zu klären und gegebenenfalls bei der Antragstellung Unterstützung zu suchen
